Dozentin bei der Fortbildung nach §53 (1) FahrlG – Pflichtfortbildung für Fahrlehrer beim FahrerWerk

    // Pflichtfortbildung für Fahrlehrer

    Fortbildung §53 (1) FahrlG1-Tag oder 3-Tage

    Erfülle deine gesetzliche Pflichtfortbildung nach §53 (1) FahrlG – wahlweise als 1-tägige jährliche Fortbildung oder als 3-tägige Fortbildung alle vier Jahre.

    Optional kannst du die 3-tägige Fortbildung mit dem §7 BKrFQV kombinieren: Dann erledigst du Pflichtfortbildung und Qualifizierungsnachweis in einem Seminar – und sparst damit 2 Ausbildungstage.

    Dauer

    1–3 Tage

    Pflichtintervall

    Alle 1–4 Jahre

    Zertifiziert

    AZAV

    Standorte

    8x in Deutschland

    // Zwei Varianten, ein Ziel

    Wähle deinen Fortbildungs-Rhythmus

    Die Pflichtfortbildung nach §53 (1) FahrlG kannst du entweder jedes Jahr an einem Tag oder alle vier Jahre an drei Tagen absolvieren.

    Jedes Jahr

    1-tägige Fortbildung

    • Weniger Produktivausfall – nur ein Tag Abwesenheit
    • Jedes Jahr eine Fortbildung hält dich fortlaufend auf dem neuesten Stand
    Alle 4 Jahre

    3-tägige Fortbildung

    • Effizienter – nur alle vier Jahre Termine blocken
    • Spart gegenüber der jährlichen Variante einen Tag in 4 Jahren

    Fortbildung § 53 (1) FahrlG

    Die nächsten Termine an unseren Standorten

    Start: Mo, 24.08.2026
    Hamburg
    349 €
    Start: Mo, 07.09.2026
    Mörfelden-Walldorf
    349 €
    Start: Mo, 14.09.2026
    Erkrath
    349 €
    Start: Mi, 16.09.2026
    Recklinghausen
    349 €
    Mo, 21.09.2026
    Berlin
    119 €

    // Optionale Erweiterung

    §7 BKrFQV kombinieren – 2 Tage angerechnet

    Du benötigst die Fortbildung nach §7 BKrFQV? Bei FahrerWerk kannst du diese direkt mit der 3-tägigen Pflichtfortbildung nach §53 (1) FahrlG in einem Seminar verbinden.

    Klassische Pflichtfortbildung

    §53 (1) FahrlG allein – wähle zwischen 1-tägig jährlich oder 3-tägig alle 4 Jahre.

    Kombi mit §7 BKrFQV

    In 3 Tagen absolvierst du die Fahrlehrerfortbildung und die Fortbildung nach Berufskraftfahrer-qualifikationsgesetz gemeinsam.

    2 Tage angerechnet

    2 Tage aus dieser Fortbildung werden dir nach § 53 (1) angerechnet.

    // Das erwartet dich auf deinem Weg

    Qualität ist unser Anspruch

    Teilnehmergruppe bei einer Fahrlehrer-Fortbildung – praxisnahe Lerninhalte und Erfahrungsaustausch

    Pflichtfortbildung & Option in einem

    Erfülle deine gesetzliche Pflichtfortbildung nach §53 (1) FahrlG – optional kombiniert mit §7 BKrFQV in nur einem 3-tägigen Kurs.

    Anrechenbar auf die Ausbildung

    Bei der Kombi-Variante werden dir 2 Tage auf die Fahrlehrerausbildung angerechnet, wenn du später noch die Ausbildung machen möchtest.

    Staatlich anerkannt

    Durch CertEuropa nach AZAV zertifiziert – anerkannt für Pflichtfortbildung und Qualifizierung.

    Praxisnah & zukunftsorientiert

    Aktuelle Verkehrspädagogik, rechtliche Grundlagen, Sicherheit im Straßenverkehr und Erfahrungsaustausch mit erfahrenen Dozenten.

    // Deine Pflichtfortbildung

    Pflicht muss nicht lästig sein

    Jetzt Pflichtfortbildung nach §53 (1) FahrlG beim FahrerWerk buchen

    Die Fortbildung nach §53 (1) FahrlG ist die gesetzliche Pflichtfortbildung für alle Fahrlehrer. Sie kann entweder als jährliche eintägige Fortbildung oder als dreitägige Fortbildung alle vier Jahre absolviert werden.

    Wähle zusätzlich die §7 BKrFQV-Option: In diesem Fall vereinen wir in drei Tagen die klassische Fahrlehrerfortbildung mit dem Qualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrer. Zwei Tage werden dabei auf eine spätere Fahrlehrerausbildung angerechnet.

    Bei FahrerWerk steht dir praxisnahe, zukunftsorientierte Qualifizierung im Mittelpunkt – mit erfahrenen Dozenten, aktuellen Inhalten und der Möglichkeit, direkt im Anschluss in die Fahrlehrerausbildung einzusteigen.

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