
// Fahrlehrerausbildung
Fahrlehrer-Praktikum: das Lehrpraktikum für Fahrlehreranwärter
Ohne Praktikum keine Fahrlehrerlaubnis: Jede Fahrlehreranwärterin und jeder Fahrlehreranwärter absolviert die betriebliche Lernphase in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule – verpflichtender Teil der Fahrlehrerausbildung nach der Fahrlehrer-Ausbildungsordnung (FahrlAusbO). Hier erfahrt ihr, welche Bedingungen gelten, wie lange das Praktikum dauert – und wie Fahrschulen ihren persönlichen Zugangslink erhalten, um Praktikumsplätze zu melden.
Umfang
Mind. 4 Monate
Ort
Ausbildungsfahrschule
Betreuung
Ausbildungsfahrlehrer
Grundlage
FahrlAusbO
Was ist ein Fahrlehreranwärter?
Fahrlehreranwärterin oder Fahrlehreranwärter ist, wer die Fahrlehrerausbildung begonnen hat, aber noch keine Fahrlehrerlaubnis besitzt. Nach dem theoretischen und praktischen Ausbildungsteil an der Fahrlehrerausbildungsstätte folgt das verpflichtende Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule. Erst danach stehen Lehrprobe und Fahrlehrerprüfung an.
Anwärter dürfen bereits selbst unterrichten – aber nur unter Aufsicht und Verantwortung eines Ausbildungsfahrlehrers. Alles Weitere zum Ausbildungsweg findest du in unserem Überblick Fahrlehrer werden.
Praktikum als Fahrlehreranwärter: Dauer, Ablauf, Vergütung
- Dauer: mindestens 4 Monate betriebliche Lernphase in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule.
- Ablauf: Hospitation, eigene Unterrichtsversuche unter Aufsicht, Vor- und Nachbereitung sowie Einblick in die Fahrschulorganisation.
- Reflexion: zwei Reflexionstage nach zwei Monaten und eine Reflexionswoche zum Abschluss an der Fahrlehrerausbildungsstätte.
- Vergütung: ob und in welcher Höhe das Praktikum vergütet wird, vereinbaren Fahrschule und Anwärter individuell im Vertrag über die betriebliche Lernphase.
- Nachweis: die Fahrschule bestätigt die Lernphasen – Voraussetzung für die Zulassung zur Lehrprobe.
Bedingungen für das Fahrlehrer-Praktikum nach der Fahrlehrer-Ausbildungsordnung
Die Fahrlehrer-Ausbildungsordnung regelt, wo, wie lange und unter welcher Betreuung die betrieblichen Lernphasen stattfinden. Die folgenden Punkte fassen die wesentlichen Anforderungen allgemeinverständlich zusammen.
Anerkannte Ausbildungsfahrschule
Das Lehrpraktikum darf nur in einer behördlich anerkannten Ausbildungsfahrschule absolviert werden. Die Fahrschule muss die sachlichen und personellen Voraussetzungen erfüllen und über die notwendige Ausstattung sowie ein ausreichendes Fahrschüleraufkommen verfügen.
Betreuung durch Ausbildungsfahrlehrer
Die Betreuung übernimmt ein Ausbildungsfahrlehrer mit Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE, mehrjähriger hauptberuflicher Praxis in Theorie und Praxis sowie einem absolvierten Einweisungsseminar. Er begleitet, beobachtet und beurteilt die Anwärterin oder den Anwärter.
Inhalte der betrieblichen Lernphase
Hospitation im Theorie- und Praxisunterricht, schrittweise eigene Unterrichtsversuche unter Aufsicht, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Einblick in Organisation und Verwaltung der Fahrschule.
Lage im Ausbildungsablauf
Die betriebliche Lernphase wird ergänzt durch zwei Reflexionstage nach zwei Monaten und eine Reflexionswoche am Ende des Lehrpraktikums in der Fahrlehrerausbildungsstätte. Reflexionen können bei uns auch externe Praktikanten buchen.
Vertrag über die betriebliche Lernphase
Zwischen Fahrschule und Anwärterin bzw. Anwärter wird ein schriftlicher Vertrag über die betriebliche Lernphase geschlossen. Er regelt Dauer, Inhalte und Betreuung – FahrerWerk stellt dafür eine fertige Vorlage bereit.
Nachweis & Dokumentation
Die Lernphasen werden dokumentiert und von der Ausbildungsfahrschule bestätigt. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Lehrprobe.
Für Ausbildungsfahrschulen
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