
// Fahrlehrerausbildung
Lehrpraktikum in der Ausbildungsfahrschule
Ohne betriebliche Lernphase keine Fahrlehrerlaubnis: Das Lehrpraktikum in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule ist verpflichtender Teil der Fahrlehrerausbildung nach der Fahrlehrer-Ausbildungsordnung (FahrlAusbO). Hier erfahrt ihr, welche Bedingungen gelten – und wie Fahrschulen ihren persönlichen Zugangslink erhalten, um Praktikumsplätze zu melden.
Umfang
Mind. 4 Monate
Ort
Ausbildungsfahrschule
Betreuung
Ausbildungsfahrlehrer
Grundlage
FahrlAusbO
Die Bedingungen des Lehrpraktikums nach der Fahrlehrer-Ausbildungsordnung
Die Fahrlehrer-Ausbildungsordnung regelt, wo, wie lange und unter welcher Betreuung die betrieblichen Lernphasen stattfinden. Die folgenden Punkte fassen die wesentlichen Anforderungen allgemeinverständlich zusammen.
Anerkannte Ausbildungsfahrschule
Das Lehrpraktikum darf nur in einer behördlich anerkannten Ausbildungsfahrschule absolviert werden. Die Fahrschule muss die sachlichen und personellen Voraussetzungen erfüllen und über die notwendige Ausstattung sowie ein ausreichendes Fahrschüleraufkommen verfügen.
Betreuung durch Ausbildungsfahrlehrer
Die Betreuung übernimmt ein Ausbildungsfahrlehrer mit Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE, mehrjähriger hauptberuflicher Praxis in Theorie und Praxis sowie einem absolvierten Einweisungsseminar. Er begleitet, beobachtet und beurteilt die Anwärterin oder den Anwärter.
Inhalte der betrieblichen Lernphase
Hospitation im Theorie- und Praxisunterricht, schrittweise eigene Unterrichtsversuche unter Aufsicht, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Einblick in Organisation und Verwaltung der Fahrschule.
Lage im Ausbildungsablauf
Die betriebliche Lernphase wird ergänzt durch zwei Reflexionstage nach zwei Monaten und einer Reflexionswoche am Ende des Lehrpraktikums in der Fahrlehrerausbildungsstätte. Reflexionen können bei uns auch externe Praktikanten buchen.
Vertrag über die betriebliche Lernphase
Zwischen Fahrschule und Anwärterin bzw. Anwärter wird ein schriftlicher Vertrag über die betriebliche Lernphase geschlossen. Er regelt Dauer, Inhalte und Betreuung – FahrerWerk stellt dafür eine fertige Vorlage bereit.
Nachweis & Dokumentation
Die Lernphasen werden dokumentiert und von der Ausbildungsfahrschule bestätigt. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Lehrprobe.
Fahrschule suchen & Zugangslink anfordern
Sucht eure Fahrschule nach Name, Ort oder Postleitzahl. Den persönlichen Zugangslink senden wir ausschließlich an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse.
Ihr findet eure Fahrschule nicht oder die angezeigte E-Mail-Adresse stimmt nicht mehr? Dann nehmt bitte über unser Kontaktformular Verbindung mit uns auf. Noch keine Ausbildungsfahrschule? Hier geht's zur Ausbildung zum Ausbildungsfahrlehrer.
So läuft die Anfrage ab
Fahrschule suchen
Sucht eure Fahrschule in unserem Verzeichnis – nach Name, Ort oder Postleitzahl.
Zugangslink anfordern
Wir senden den persönlichen Link ausschließlich an die hinterlegte E-Mail-Adresse eurer Fahrschule.
Praktikumsplätze melden
Über den Link gebt ihr an, ob ihr Anwärterinnen und Anwärter aufnehmt – wir vermitteln passende Kandidaten.
Noch keine Ausbildungsfahrschule?
Mit einem Ausbildungsfahrlehrer im Team dürft ihr selbst Fahrlehrer-Anwärter ausbilden – und sichert euch euren Nachwuchs, bevor ihn jemand anderes einstellt. Die Qualifikation erwerbt ihr im gesetzlich vorgeschriebenen Einweisungsseminar bei FahrerWerk.
- Nachwuchs frühzeitig binden und langfristig einstellen
- Zusatzqualifikation und Prestige für euer Team
- Nur 5 Seminartage bis zur Anerkennung
- Bundesweite Termine an allen FahrerWerk-Standorten
FAQten
Häufige Fragen zum Lehrpraktikum
Du willst Fahrlehrer/in werden?
Wir begleiten dich von der Zulassung über die Ausbildung bis zum Lehrpraktikum – und vermitteln dir eine passende Ausbildungsfahrschule in deiner Region.