
Aufstiegs-BAföG
Förderung der Fahrlehrerausbildung nach dem Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetz AFBG
Du hast schon eine abgeschlossene Berufsausbildung und möchtest jetzt Fahrlehrer*in werden?
Dann hast du die Chance, Aufstiegs-BAföG – auch Meister-BAföG genannt – in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungskosten. Die Förderung wird zu 50% als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und zu 50 % als zinsgünstiges Darlehen über die KfW-Bank gewährt.
Je nach persönlicher Situation kann zusätzlich ein Zuschuss zu den Lebensunterhaltskosten beantragt werden.
Nach Ausbildungsende wird der Darlehensbetrag in monatlichen Raten über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren zurückgezahlt.
Weitere Infos findest du hier: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/
bildungsgutschein
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit/das Jobcenter
Arbeitslose und Menschen, denen in absehbarer Zeit Arbeitslosigkeit droht (Kündigung/ befristeter Vertrag), können unter Umständen einen Bildungsgutschein für die Fahrlehrerausbildung erhalten. Dadurch können z. B. die Kosten für Lehrgänge, anfallende Prüfungsgebühren, Fahrtkosten oder auch eine Kinderbetreuung übernommen werden.
Eine persönliche Beratung ist für den Bildungsgutschein zwingend notwendig. Dazu musst du einen Termin bei der für dich zuständigen Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter vereinbaren. Die Ansprechperson vor Ort prüft dann mit dir gemeinsam, ob du die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllst.
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AlterDas Mindestalter beträgt 21 Jahre. Die Ausbildung darf bereits mit 20 Jahren begonnen werden, wenn das 21. Lebensjahr bei Abschluss der Ausbildung vollendet ist.
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AusbildungEine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine vergleichbare Vorbildung ist nachzuweisen. Bei einem Schulabschluss wie Abitur oder Fachabitur mit Praktikum ist keine Berufsausbildung erforderlich. * *Ausländische Vorbildung müssen vorher vom Straßenverkehrsamt deines Wohnorts anerkannt werden.
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VorbesitzDer 3-jährige Vorbesitz der Klasse B und der Besitz der Klasse BE zum Lehrgangsbeginn sind erforderlich.
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SpracheSprachkenntnisse in Deutsch mit Sprachniveau C1 GER
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EignungenKörperliche und geistige Eignung
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Wann liegt keine persönliche Eignung vor?Gegen eine persönliche Eignung können z. B. Einträge im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis oder im Fahreignungsregister sprechen. Die zuständige Behörde entscheidet – je nach Art und Menge der Vergehen – individuell darüber, ob der/die Kandidat*in trotzdem Fahrlehrer*in werden darf.
bildungsscheck
Förderung durch das Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales NRW
Die Grundausbildung (Klasse BE) und Pflichtweiterbildungen (z. B. § 53 FahrlG- oder ASF-/FES-Fortbildungsseminare) können nicht durch den Bildungsscheck gefördert werden.
Möglich wäre ein Zuschuss aber für die Module der Berufskraftfahrer-Qualifikation, die Seminarleiter-Einweisung, das Fahrschul-Betriebswirtschaftsseminar oder bei der Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis auf die Klassen A, CE und DE.
Der Bildungsscheck richtet sich sowohl an Beschäftigte als auch an Unternehmen. Er fördert die berufliche Weiterbildung mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond (ESF). Die Weiterbildungen können bis zu 50% – maximal mit 500 € – bezuschusst werden.
Weitere Infos findest du hier:
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck
Förderung für
Berufssoldaten und Zeitsoldaten können nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) eine Förderung durch den Berufsförderungsdienst (BFD) erhalten. Wende dich dafür an deinen zuständigen BFD.
Bundeswehrangehörige

Förderung durch
Im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation kann der Unfallversicherungsträger – z. B. die Berufsgenossenschaften, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Nord und die Bundesagentur für Arbeit – bis zu 100 % der Ausbildungskosten übernehmen.