Fahrlehrer werden Klasse BE: 02.12.24 (Erkrath), 13.01.25 (Recklinghausen), 03.03.25 (Berlin)

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  • Zertifiziert nach AZAV durch CertEuropa.
  • Langjährige Erfahrung in der Fahrlehrerausbildung, -fortbildung,
    -weiterbildung
  • Unterstützung über den gesamten Ausbildungsverlauf

Erfahrung und Qualität als Fundament

Fahrlehrerausbildung im FahrerWerk

Unser Team legt großen Wert auf qualitativ hochwertige Erwachsenenbildung. Deine Bildungsbedürfnisse stellen wir in den Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir machen dich fit für die Prüfungen und dein Leben in der Lehre.

Unsere Unterrichte decken alle theoretischen Inhalte und praktischen Übungen ab – gemäß dem aktuellen gesetzlichen Rahmenplan der Fahrlehrerausbildungsverordnung. Wir bilden Fahrlehrer*innen aus, die ihre Schüler*innen mit Freude, Effizienz und Erfolg zum Führerschein bringen: Und das sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst.

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Erkrath

16. Dezember 2024

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Recklinghausen

17. Dezember 2024

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Recklinghausen

13. Januar 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Berlin

20. Januar 2025

Grundmonat Großfahrzeuge
Berlin

27. Januar 2025

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Recklinghausen

03. Februar 2025

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Erkrath

17. Februar 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse A
Berlin

17. Februar 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse CE
Berlin

03. März 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Erkrath

10. März 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Recklinghausen

10. März 2025

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Recklinghausen

11. März 2025

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Recklinghausen

12. März 2025

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Recklinghausen

13. März 2025

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Recklinghausen

17. März 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse A
Recklinghausen

24. März 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Erkrath

24. März 2025

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Erkrath

25. März 2025

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Erkrath

26. März 2025

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Erkrath

27. März 2025

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Berlin

31. März 2025

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Erkrath

07. April 2025

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Berlin

07. April 2025

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Berlin

08. April 2025

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Berlin

09. April 2025

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Berlin

10. April 2025

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Recklinghausen

05. Mai 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse CE
Erkrath

05. Mai 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse DE
Berlin

16. Juni 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Recklinghausen

23. Juni 2025

Grundmonat Großfahrzeuge
Erkrath

07. Juli 2025

Grundmonat Großfahrzeuge
Erkrath

07. Juli 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Recklinghausen

28. Juli 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Erkrath

04. August 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse CE
Berlin

25. August 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse A
Erkrath

15. September 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse A
Erkrath

22. September 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Recklinghausen

20. Oktober 2025

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Berlin

20. Oktober 2025

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Berlin

21. Oktober 2025

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Berlin

22. Oktober 2025

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Berlin

23. Oktober 2025

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Recklinghausen

03. November 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Erkrath

03. November 2025

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Erkrath

04. November 2025

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Erkrath

05. November 2025

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Erkrath

06. November 2025

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Erkrath

17. November 2025

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Berlin

17. November 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Erkrath

01. Dezember 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE

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Fortbildungen & Weiterbildungen

Wir bilden dich zum Fahrlehrer aus

Fahrlehrerausbildung mit Zukunft

Wir bei FahrerWerk bieten dir die Möglichkeit deinen Fahrlehrerschein zu machen. Du bist schon Fahrlehrer? Dann profitiere von unseren Fahrlehrer-Fort- & Weiterbildungen!

  • Moderne & praxisnahe Fahrlehrer-Ausbildung
  • Schneller Jobeinstieg
  • Bildungsgutschein/-scheck möglich

FahrerWerk Recklinghausen

Große-Perdekamp-Straße 19

45657 Recklinghausen

Tel.: 02361 9599005

Mail: info@fahrerwerk.de

FahrerWerk Berlin

Friedrich-Karl-Straße 8

12103 Berlin

Tel.: 030 83797020

Mail: info@fahrerwerk.de

FahrerWerk Erkrath

Steinhof 39

40699 Erkrath

Tel.: 0211 36189660

Mail: info@fahrerwerk.de

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Unser Showroom

Erlebe mit uns eine Fahrlehrer-Ausbildung voller Spaß & Begeisterung
Entdecke innovative Technologien bei unseren Aus- & Fortbildungen für Fahrlehrer
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Erweitere dein Wissen mit unseren erfahrenen Dozenten
Profitiere von einem zukunftsorientierten & vielfältigen Angebot an Aus- & Fortbildungen für Fahrlehrer

FAQten

FAQ

Je nach Prüfungsterminierung und persönlichem Engagement, kann die gesamte Fahrlehrerausbildung in 15 Monaten abgeschlossen werden.

 

Die ersten acht Ausbildungsmonate absolvierst du weitgehend in unserer Fahrlehrerausbildungsstätte. Im ersten Ausbildungsmonat erwarten dich zwei Orientierungswochen in einer Ausbildungsfahrschule, um alle Aspekte des Fahrschullebens kennen zu lernen. In einer weiteren Hospitationswoche besuchst du die Ausbildungsfahrschule erneut. So gelingt dir während der Fachschulausbildung eine optimale Theorie-Praxis-Verzahnung.

 

Während des Lehrgangs bereiten wir dich in Praxistrainings auf deine Fahrpraktische Prüfung vor.

Nach bestandener Fahrpraktischer Prüfung und den Fachkundeprüfungen, beginnt dein Praktikum in der Ausbildungsfahrschule. Dieses Praktikum beendest du mit dem Bestehen deiner Lehrprobe. Es liegt in deiner Hand, ob du deine Lehrproben nach 4,5 Monaten absolvierst oder die maximale Praktikumsdauer von 24 Monaten ausschöpfst. In dieser Zeit bist du Fahrlehreranwärter.

 

Nach erfolgreichem Bestehen der Lehrproben erhältst du deine Fahrlehrerlaubnis und bist ab sofort Fahrlehrer.

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  • Vorbildung
  • Alter
  • Ausbildung
  • Sprache
  • Vorbesitz
  • Eignung

Formell betrachtet ist die Fahrlehrerausbildung eine Umschulung. Wenn Du Fahrlehrer werden möchtest, benötigst du deshalb den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder Abitur oder eine „gleichwertige Vorbildung“. Im Ausland erworbene Vorbildungen müssen vom Straßenverkehrsamt deines Wohnorts anerkannt werden. Welche Vorbildung als „gleichwertig“ anerkannt wird, entscheidet demnach die zuständige Behörde im persönlichen Einzelfall. Oft werden auch eine Fachhochschulreife, ein Facharbeiterbrief oder eine bestandene Prüfung zum mittleren Dienst (z. B. Unteroffizier) anerkannt.

Das Mindestalter für die Fahrlehrerausbildung beträgt 21 Jahre. Du kannst die Ausbildung jedoch im Alter von 20 beginnen, sofern du dein 21. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Ausbildungsabschlusses erreicht hast.

Es ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine vergleichbare Vorbildung nachzuweisen. Bei einem Schulabschluss wie Abitur oder Fachabitur mit Praktikum ist keine Berufsausbildung erforderlich. Ausländische Vorbildungen müssen vorher vom Straßenverkehrsamt deines Wohnorts anerkannt werden.

Zur Antragsstellung beim Straßenverkehrsamt für die Fahrlehrerausbildung ist der 3-jährige Vorbesitz der Klasse B notwendig. Zudem solltest du zu Lehrgangsbeginn den Vorbesitz der Klasse BE haben

Kommunikation ist das wichtigste Lehrmedium und somit die Basis der Fahrlehre. Deshalb solltest Du mindestens auf dem Sprachniveau C1 über gute deutsche Sprachkompetenz verfügen.

Der Unterricht und die Fachkundeprüfungen finden ausschließlich auf Deutsch statt. In der schriftlichen Fachkundeprüfung beantwortest du fünf Fachfragen aus den Kompetenzbereichen Fahrlehrerwesen, Technik, Recht und Pädagogik. Ein paar Wochen nach dieser Klausur absolvierst du eine 30-minütige mündliche Fachkundeprüfung

Um Fahrlehrer zu werden, ist die geistige, körperliche und persönliche Eignung erforderlich. Gegen eine persönliche Eignung können z. B. Einträge im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis oder Fahreignungsregister sprechen. In dem Fall entscheidet die zuständige Behörde individuell über die Eignung, Fahrlehrer zu werden.

Die Kosten für die Fahrlehrerausbildung können durch eine Förderung übernommen werden. Sollte für dich keine Förderung zur Auswahl stehen, kannst du die Kosten privat übernehmen.

Ob eine Förderung für dich in Frage kommt, erfährst du hier in unserem Förderungstest. Auf unserer Informationsseite kannst du mehr darüber erfahren.

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, die dir finanziell unter die Arme greifen können. Du kannst beispielsweise Bildungsgutscheine, Bildungskredite oder Zuschüsse in Anspruch nehmen, die von staatlichen Stellen oder anderen Institutionen angeboten werden. Eine Vorabinformation über mögliche Förderprogramme und Antragstellungen lohnt sich.

Nach der Fahrlehrerausbildung hast du zahlreiche berufliche Perspektiven. Du kannst in Festanstellung in einer Fahrschule arbeiten. Vielleicht möchtest Du aber auch als Inhaber in einer Fahrschule durchstarten?

Du hast viele Möglichkeiten, deine Fahrlehrerlaubnisklassen zu erweitern oder dich auf die Leitung verschiedener Weiterbildungen zu spezialisieren.

Mit zusätzlichen Qualifikationen und Fortbildungen bringst du deine Karriere voran und steigerst deinen Marktwert in der Fahrschulbranche.

Ja, es gibt verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten für die Fahrlehrerausbildung. Du kannst dich hier über Förderprogramme wie Bildungsgutscheine, Bildungskredite oder Zuschüsse informieren, die von staatlichen Stellen oder anderen Institutionen angeboten werden.

In der Grundausbildung wirst du Fahrlehrer der Klassen B/BE. Anschließend kannst du dich bei uns weiterbilden und die Fahrlehrerlaubnisse der Klassen A, C/CE und D/DE erwerben:

Fahrlehrerlaubnis Klasse A

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE

Fahrlehrerlaubnus Klasse CE

Fahrlehrerlaubnis Klasse DE

Grundmonat Großfahrzeuge

Um sich auch ohne den Erwerb einer neuen Fahrlehrerlaubnis weiterbilden zu können, gibt es bei uns die Möglichkeit eine Seminarerlaubnis für das Aufbauseminar oder das Fahreignungsseminar zu erlangen oder Ausbildungsfahrlehrer zu werden, um mit uns gemeinsam die Zukunft zu gestalten

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer

Grundeinweisung Seminarleitung

Programmspezifischer Teil ASF

Programmspezifischer Teil FES

 

Die Herausforderungen, auf die Fahrlehrer*innen in ihrem Arbeitsalltag treffen, unterliegen einem ständigen Wandel. Vor allem zu rechtlichen und technischen Themen ergeben sich laufend Änderungen. Der Fahrschülerschaft soll trotzdem kein veraltetes Wissen vermittelt werden. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass alle Fahrlehrer auch nach ihrer Ausbildung ihr Wissen durch Fortbildungen regelmäßig auffrischen müssen.

Bei unserem Fortbildungsprogramm kannst du dich immer darauf verlassen, in allen beruflichen Belangen kompetent fortgebildet zu werden.

Wir bieten regelmäßig Fortbildungen gem. §53 FahrlG an. Der Besuch dieser Fortbildungen ist für alle Fahrlehrer*innen gesetzlich vorgeschrieben.

AFL Fortbildung gem. §53 (3)

ASF Fortbildung gem. §53 (2)

FES Fortbildung gem. §53 (2)

Fortbildung gem. §53 (1) FahrlG und §7 BKrFQV (1- & 3-tägige Fortbildung)

BWL Fortbildung