
// Pflichtfortbildung für Fahrlehrer
Fortbildung §53 (1) FahrlG1-Tag oder 3-Tage
Erfülle deine gesetzliche Pflichtfortbildung nach §53 (1) FahrlG – wahlweise als 1-tägige jährliche Fortbildung oder als 3-tägige Fortbildung alle vier Jahre.
Optional kannst du die 3-tägige Fortbildung mit dem §7 BKrFQV kombinieren: Dann erledigst du Pflichtfortbildung und Qualifizierungsnachweis in einem Seminar – und sparst damit 2 Ausbildungstage.

Dauer
1–3 Tage
Pflichtintervall
Alle 1–4 Jahre
Zertifiziert
AZAV
Standorte
8x in Deutschland
// Zwei Varianten, ein Ziel
Wähle deinen Fortbildungs-Rhythmus
Die Pflichtfortbildung nach §53 (1) FahrlG kannst du entweder jedes Jahr an einem Tag oder alle vier Jahre an drei Tagen absolvieren.
1-tägige Fortbildung
- Weniger Produktivausfall – nur ein Tag Abwesenheit
- Jedes Jahr eine Fortbildung hält dich fortlaufend auf dem neuesten Stand
3-tägige Fortbildung
- Effizienter – nur alle vier Jahre Termine blocken
- Spart gegenüber der jährlichen Variante einen Tag in 4 Jahren
Fortbildung § 53 (1) FahrlG
Die nächsten Termine an unseren Standorten
// Optionale Erweiterung
§7 BKrFQV kombinieren – 2 Tage angerechnet
Du benötigst die Fortbildung nach §7 BKrFQV? Bei FahrerWerk kannst du diese direkt mit der 3-tägigen Pflichtfortbildung nach §53 (1) FahrlG in einem Seminar verbinden.
Klassische Pflichtfortbildung
§53 (1) FahrlG allein – wähle zwischen 1-tägig jährlich oder 3-tägig alle 4 Jahre.
Kombi mit §7 BKrFQV
In 3 Tagen absolvierst du die Fahrlehrerfortbildung und die Fortbildung nach Berufskraftfahrer-qualifikationsgesetz gemeinsam.
2 Tage angerechnet
2 Tage aus dieser Fortbildung werden dir nach § 53 (1) angerechnet.

// Das erwartet dich auf deinem Weg
Qualität ist unser Anspruch

Pflichtfortbildung & Option in einem
Erfülle deine gesetzliche Pflichtfortbildung nach §53 (1) FahrlG – optional kombiniert mit §7 BKrFQV in nur einem 3-tägigen Kurs.
Anrechenbar auf die Ausbildung
Bei der Kombi-Variante werden dir 2 Tage auf die Fahrlehrerausbildung angerechnet, wenn du später noch die Ausbildung machen möchtest.
Staatlich anerkannt
Durch CertEuropa nach AZAV zertifiziert – anerkannt für Pflichtfortbildung und Qualifizierung.
Praxisnah & zukunftsorientiert
Aktuelle Verkehrspädagogik, rechtliche Grundlagen, Sicherheit im Straßenverkehr und Erfahrungsaustausch mit erfahrenen Dozenten.
// Deine Pflichtfortbildung
Pflicht muss nicht lästig sein

Die Fortbildung nach §53 (1) FahrlG ist die gesetzliche Pflichtfortbildung für alle Fahrlehrer. Sie kann entweder als jährliche eintägige Fortbildung oder als dreitägige Fortbildung alle vier Jahre absolviert werden.
Wähle zusätzlich die §7 BKrFQV-Option: In diesem Fall vereinen wir in drei Tagen die klassische Fahrlehrerfortbildung mit dem Qualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrer. Zwei Tage werden dabei auf eine spätere Fahrlehrerausbildung angerechnet.
Bei FahrerWerk steht dir praxisnahe, zukunftsorientierte Qualifizierung im Mittelpunkt – mit erfahrenen Dozenten, aktuellen Inhalten und der Möglichkeit, direkt im Anschluss in die Fahrlehrerausbildung einzusteigen.

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