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Fortbildung §53 (1) FahrlG & §7 BKrFQV

1- oder 3-tägige Fortbildung?

Fortbildung §53 (1) FahrlG & §7 BKrFQV

Möchtest du lieber alle vier Jahre drei aufeinanderfolgende Fortbildungstage besuchen (3-tägige-Fortbildung) oder bevorzugst du vier einzelne Fortbildungstage innerhalb von vier Jahren (jährlich 1-tägige-Fortbildung) zu absolvieren?

Wir bei FahrerWerk bieten dir beide Möglichkeiten für die Fortbildung an.

Preise & Termine

Fortbildung buchen

Berlin

04. November 2024

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Berlin

05. November 2024

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Berlin

06. November 2024

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Berlin

07. November 2024

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Berlin

11. November 2024

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Recklinghausen

18. November 2024

Fahrlehrerlaubnis Klasse CE
Erkrath

18. November 2024

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Erkrath

19. November 2024

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Erkrath

20. November 2024

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Erkrath

21. November 2024

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Recklinghausen

02. Dezember 2024

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Erkrath

02. Dezember 2024

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Berlin

02. Dezember 2024

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Recklinghausen

03. Dezember 2024

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Recklinghausen

04. Dezember 2024

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Recklinghausen

05. Dezember 2024

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Erkrath

09. Dezember 2024

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Recklinghausen

09. Dezember 2024

BWL Fortbildung
Erkrath

16. Dezember 2024

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Recklinghausen

06. Januar 2025

Grundmonat Großfahrzeuge
Recklinghausen

13. Januar 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Berlin

20. Januar 2025

Grundmonat Großfahrzeuge
Recklinghausen

03. Februar 2025

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Berlin

17. Februar 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse CE
Erkrath

10. März 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Recklinghausen

10. März 2025

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Recklinghausen

11. März 2025

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Recklinghausen

12. März 2025

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Recklinghausen

13. März 2025

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Recklinghausen

17. März 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse A
Recklinghausen

24. März 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Erkrath

24. März 2025

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Erkrath

25. März 2025

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Erkrath

26. März 2025

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Erkrath

27. März 2025

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Berlin

31. März 2025

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Erkrath

07. April 2025

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Berlin

07. April 2025

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Berlin

08. April 2025

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Berlin

09. April 2025

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Berlin

10. April 2025

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Recklinghausen

05. Mai 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse CE
Erkrath

05. Mai 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse DE
Berlin

05. Mai 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Recklinghausen

23. Juni 2025

Grundmonat Großfahrzeuge
Erkrath

07. Juli 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse A
Erkrath

07. Juli 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Recklinghausen

28. Juli 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Berlin

25. August 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse A
Erkrath

01. September 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse CE
Erkrath

22. September 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Erkrath

13. Oktober 2025

Grundmonat Großfahrzeuge
Berlin

13. Oktober 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Recklinghausen

20. Oktober 2025

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Berlin

20. Oktober 2025

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Berlin

21. Oktober 2025

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Berlin

22. Oktober 2025

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Berlin

23. Oktober 2025

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Recklinghausen

03. November 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Erkrath

03. November 2025

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Erkrath

04. November 2025

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Erkrath

05. November 2025

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Erkrath

06. November 2025

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Erkrath

17. November 2025

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Erkrath

01. Dezember 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE

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Fortbildung §53 (1) FahrlG und §7 BKrFQV

  • Staatlich anerkannt
    Durch CertEuropa nach AZAV zertifiziert.
  • Individuelle Betreuung
    Für eine schnellere und effektivere Aus- & Fortbildung stehen dir unsere Dozenten & Mitarbeiter vor-, während und nach deiner Ausbildung zur Seite.
  • Praxisnah & zukunftsorientiert
    Für mehr Sicherheit auf den Straßen und für eine Verbesserung der Qualität der Fahrerausbildung.
  • Netzwerkmöglichkeiten
    Nutze den Erfahrungsaustausch mit der FahrerWerk Community und unseren erfahrenen Dozenten, um “best practice” zu fördern.

Fortbildung §53 (1) FahrlG und §7 BKrFQV!

Unsere Fortbildung gemäß §53 (1) FahrlG und §7 BKrFQV ist speziell für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer konzipiert, die ihre Kenntnisse auffrischen und erweitern möchten, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Bei FahrerWerk bieten wir praxisnahe und zukunftsorientierte Fortbildungen, die dir helfen, deine Qualifikationen auf dem neuesten Stand zu halten.

FAQtencheck

FAQ

Die Fortbildung richtet sich an Fahrlehrer und Berufskraftfahrer, die ihre Qualifikationen gemäß den gesetzlichen Anforderungen auffrischen und erweitern müssen.

Die Fortbildung umfasst verschiedene Themenbereiche, darunter rechtliche Grundlagen, pädagogische Methoden, Sicherheit im Straßenverkehr und aktuelle Entwicklungen in der Verkehrspädagogik. Wir bei FahrerWerk legen großen Wert auf praxisnahe und zukunftsorientierte Fortbildungsinhalte.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, der Fortbildungspflicht für Fahrlehrer nachzukommen. Du kannst entscheiden, ob du…

 

  • alle 4 Jahre eine dreitägige Fortbildung
  • alle 2 Jahre eine zweitägige Fortbildung
  • jährlich eine eintägige Fortbildung

 

…besuchen möchtest.

 

Die erste Fortbildungsfrist beginnt in der Regel mit dem Erteilungsdatum deiner unbefristeten Fahrlehrerlaubnis. Alle künftigen Fristen gelten dann entsprechend im Abstand von 1 bis 4 Jahren.

Hast du die Fristen für die ein- oder zweitägige Fortbildung schon verpasst? Dann kannst du jetzt nur noch durch die dreitägige Fortbildung deine Anerkennung nach §53 Abs. 1 FahrlG nachholen.

Die Anmeldung zur Fortbildung gemäß §53 (1) FahrlG und §7 BKrFQV erfolgt online über unsere Webseite. Dort findest du alle Informationen zu Terminen, Kosten und Anmeldemodalitäten. Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du eine Bestätigung sowie weitere Details zum Ablauf der Fortbildung.

Hier geht es direkt zur Anmeldung für Fortbildung gemäß §53 (1) FahrlG und §7 BKrFQV