FahrerWerk Logo – Fahrlehrerausbildung und Fortbildung
    Dozentin bei der Fortbildung nach §53 FahrlG – Pflichtseminar für Fahrlehrer beim FahrerWerk

    // 1- oder 3-tägige Fortbildung?

    Fortbildung §53 (1)
    FahrlG & §7 BKrFQV

    Möchtest du lieber alle vier Jahre drei aufeinanderfolgende Fortbildungstage besuchen (3-tägige-Fortbildung) oder bevorzugst du vier einzelne Fortbildungstage innerhalb von vier Jahren (jährlich 1-tägige-Fortbildung) zu absolvieren?

    Wir bei FahrerWerk bieten dir beide Möglichkeiten für die Fortbildung an.

    Dauer

    1–3 Tage

    Pflichtintervall

    Alle 1–4 Jahre

    Zertifiziert

    AZAV

    Standorte

    2xNRW, Berlin

    // Das erwartet dich auf deinem Weg

    Qualität ist unser Anspruch

    Teilnehmergruppe bei einer Fahrlehrer-Fortbildung – praxisnahe Lerninhalte und Erfahrungsaustausch

    Staatlich anerkannt

    Durch CertEuropa nach AZAV zertifiziert.

    Individuelle Betreuung

    Für eine schnellere und effektivere Aus- & Fortbildung stehen dir unsere Dozenten & Mitarbeiter vor-, während und nach deiner Ausbildung zur Seite.

    Praxisnah & zukunftsorientiert

    Für mehr Sicherheit auf den Straßen und für eine Verbesserung der Qualität der Fahrerausbildung.

    Netzwerkmöglichkeiten

    Nutze den Erfahrungsaustausch mit der FahrerWerk Community und unseren erfahrenen Dozenten, um „best practice“ zu fördern.

    // Deine Pflichtfortbildung

    Pflicht muss nicht lästig sein

    Jetzt Pflichtfortbildung nach §53 FahrlG beim FahrerWerk buchen

    Unsere Fortbildung gemäß §53 (1) FahrlG und §7 BKrFQV ist speziell für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer konzipiert, die ihre Kenntnisse auffrischen und erweitern möchten, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Bei FahrerWerk bieten wir praxisnahe und zukunftsorientierte Fortbildungen, die dir helfen, deine Qualifikationen auf dem neuesten Stand zu halten.

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