Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Allgemeines/Geltungsbereich

    (1) Die FahrerWerk GmbH (nachstehend: FahrerWerk) betreibt eine amtlich anerkannte Fahrlehrerausbildungsstätte und bietet Fahrlehrerausbildungen, Fahrlehrerfortbildungen sowie Seminare und Kurse zur Weiterbildung an.

    (2) Für alle vom FahrerWerk angebotenen Lehrgänge, Fortbildungen und Seminare gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes geregelt wurde.

    2. Anmeldung/Vertragsabschluss

    (1) Für die Teilnahme an einem Lehrgang ist eine verbindliche Anmeldung und die Annahme dieses Angebots durch FahrerWerk erforderlich. Dieses gilt für die Ausbildung sowie Fortbildung.

    (2) Bei der Fahrlehrer-Ausbildung für die Klasse BE geschieht der Vertragsschluss in schriftlicher Form vor Ort in den Räumlichkeiten von FahrerWerk. Die Anmeldung für alle anderen Produkte, einschließlich der Fahrlehrer-Ausbildung für andere Klassen als BE, kann im Online-Shop von FahrerWerk vorgenommen werden. Hier kommt der Vertrag erst mit der Anmeldebestätigung von FahrerWerk zustande.

    3. Zulassungsvoraussetzungen für die Fahrlehrertätigkeit

    (1) Der Teilnehmer ist darüber informiert, dass eine Erteilung der Fahrlehrererlaubnis nur dann möglich ist, wenn der Teilnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, die in § 2 Abs. 1 FahrlG aufgeführt sind, so z.B. Vollendung des 21. Lebensjahres, geistige und körperliche Eignung, fachliche und pädagogische Eignung, kein Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Unzuverlässigkeit bezüglich des Fahrlehrerberufs, Vorliegen einer abgeschlossenen Berufsausbildung, Mindestdauern des Besitzes der entsprechenden Fahrerlaubnis.

    (2) Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers, vor Abschluss des Ausbildungsvertrags zu prüfen, ob er die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Der Bildungsträger empfiehlt dem Teilnehmer, sich ggfs. selbst und unmittelbar durch ärztliche Untersuchungen/Auskunft bei den Straßenverkehrsbehörden etc. zu informieren.

    (3) Die Parteien sind sich darin einig, dass der Bildungsträger nicht verpflichtet ist, das Vorliegen der o.g. Voraussetzungen beim Teilnehmer zu prüfen. Sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass der Teilnehmer die Anforderungen nicht erfüllt, lässt dies die Wirksamkeit des geschlossenen Vertrags unberührt.

    4. Pflichten der Teilnehmer

    (1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die in der Fahrlehrerausbildungsstätte geltende Hausordnung zu beachten und den Anweisungen der Mitarbeiter des FahrerWerks bzw. der Lehrgangsleitung Folge zu leisten.

    (2) Der Teilnehmer ist verpflichtet regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Alle Fehlzeiten sind zu belegen. Für jeden voll gefehlten Tag muss unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim FahrerWerk eingereicht werden.

    (3) Erhält der Teilnehmer eine Förderung gemäß dem SGB III oder anderen gesetzlichen Bestimmungen, erfolgt bei Fehltagen, die nicht durch ein ärztliches Attest belegt werden, eine Information an den jeweiligen Kostenträger. Darüber hinaus wird der Kostenträger regelmäßig über die Leistungsstände des Teilnehmers/der Teilnehmerin informiert.

    (4) Bei Lehrgängen, deren Teilnahme von einem Kostenträger gefördert werden soll oder wird, ist der/die Teilnehmer*in verpflichtet, eine Nichtförderung des Lehrganges unverzüglich dem FahrerWerk mitzuteilen.

    (5) Der Teilnehmer hat sich bei praktischen Fahrübungen fahrtüchtig zu halten. Das Führen von Fahrzeugen unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Medikamenten ist strengstens untersagt.

    5. Vertragsgegenstand und Durchführung der Ausbildung

    (1) Vertragsgegenstand ist, je nach individueller Vereinbarung, die Durchführung der Ausbildung zum Fahrlehrer der jeweils vereinbarten Klasse oder die Erbringung von Fortbildungsleistungen oder sonstigen Leistungen. Dabei hat FahrerWerk, je nach den Ausbildungsvorgaben, dem Teilnehmer die Teilnahme an theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten zu ermöglichen. FahrerWerk hat die geschuldete Leistung erbracht, soweit dem Teilnehmer die erforderliche bzw. gesetzlich vorgesehene theoretische und/oder praktische Ausbildung angeboten hat.

    (2) Bei der Fahrlehrerausbildung wird zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung unterschieden. Die theoretische Ausbildung erfolgt im Gruppen/Klassenverband. Die praktischen Unterrichte erfolgen mit den entsprechenden Fahrzeugen für die beantragten Fahrlehrerlaubnisklassen. Am Ende schließen sich die Prüfungen zur beantragten Fahrlehrererlaubnis an.

    (3) Bei der Erbringung der Ausbildungsleistungen wird FahrerWerk, soweit einschlägig, die gesetzlichen Vorgaben des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) und der Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung (FahrlAusbV) in der jeweils gültigen Fassung beachten. FahrerWerk ist berechtigt, Anzahl, Dauer und Umfang der geschuldeten Unterrichtseinheiten festzulegen, jedoch mindestens im Umfang der gesetzlichen Vorgaben.

    (4) FahrerWerk legt die Unterrichtszeiten für die Lehrgänge im Voraus fest. Diese werden den Teilnehmern wöchentlich zur Verfügung gestellt. Das FahrerWerk behält sich Änderungen der Unterrichtszeiten und ein Wechsel der Referent*innen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

    (5) In der Regel findet die Unterrichtszeit Montag bis Freitag von 08.30 Uhr und 15.45 Uhr statt. Die praktische Ausbildung kann auch außerhalb des vorgenannten Zeitraums stattfinden. Unterrichtsfreie Tage werden von FahrerWerk rechtzeitig mitgeteilt.

    6. Terminabsage / Änderung durch FahrerWerk

    (1) FahrerWerk behält sich das Recht vor, den Lehrgang bei ungenügender Teilnehmerzahl (weniger als 6 Personen) oder aus anderen wichtigen, von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung von Lehrkräften, höhere Gewalt) bis zu 7 Tage vor Beginn abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden auf einen später stattfindenden Lehrgang angerechnet. Ist die Teilnahme dem Teilnehmer zu dem späteren Zeitpunkt nicht zumutbar, werden die Lehrgangkosten zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen – außer in Fällen eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens von FahrerWerk.

    (2) Der Austausch von Dozenten, geringfügige Änderungen im Ablaufplan sowie der Wechsel in den virtuellen Unterricht (Online-Lehre), sofern gesetzlich zulässig und zumutbar, berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt oder zur Minderung des Entgelts.

    7. Fälligkeit und Zahlung der Lehrgangskosten / Zurückbehaltungsrecht bei Nichtzahlung

    (1) Die Lehrgangskosten sind nach Rechnungsstellung an das FahrerWerk zu zahlen. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

    (2) Jede andere Zahlungsweise bedarf der schriftlichen Bestätigung durch FahrerWerk.

    (3) Soll die Zahlung von Dritten (z. B. Arbeitsamt, Arbeitgeber) erbracht werden, haftet der Teilnehmer als Mitschuldner.

    (4) Dem Teilnehmer ist bekannt, worüber auch Einvernehmen besteht, dass für die Berechtigung seiner Teilnahme zu Beginn und für die gesamte Dauer der Ausbildung die fristgemäße und vollständige Zahlung der benannten Kosten Voraussetzung ist. Er erklärt, dass er die Kosten fristgemäß zahlt.

    (5) Bei nicht vollständiger bzw. verspätet erfolgter Zahlung, ist der Bildungsträger berechtigt, den Teilnehmer für die Dauer seines Zahlungsverzuges fehlzeitenwirksam von den Unterrichten auszuschließen. Die Nachholung der verpassten Unterrichte ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht des Bildungsträgers, den Ausbildungsvertrag außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.

    8. Möglicher Antrag auf BAföG

    (1) Falls der Teilnehmer einen BAföG-Antrag stellt, wird er mit dem Bildungsträger eine zusätzliche Vereinbarung über die Weiterleitung der BAföG-Auszahlungen an den Bildungsträger schließen. Auch bei der Gewährung von BAföG bleibt es bei der Haftung des Teilnehmers für die Lehrgangskosten, soweit nicht der Teilnehmer die BAföG-Beträge an FahrerWerk weitergeleitet hat.

    (2) Sobald die erste BAföG-Zahlung beim Teilnehmer eingeht, hat er diese unaufgefordert und in voller Höhe innerhalb von 3 Werktagen an den Bildungsträger weiterzuleiten.

    9. Rücktritt/Kündigung bei Selbstzahlern

    (1) Bei Anmeldungen zu mehrtägigen Lehrgängen und Kurse für die Fahrlehrerausbildung ist ein Rücktritt bis 4 Wochen vor dem (ersten) Lehrgangstermin/-beginn kostenfrei möglich. Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor dem Lehrgangstermin/-beginn werden 25% der Lehrgangskosten, danach die vollen Lehrgangskosten erhoben. Der Rücktritt von Anmeldungen zu eintägigen Seminarveranstaltungen ist bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei möglich. Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor dem Seminartermin werden 25 % der Seminargebühr, danach die volle Seminargebühr erhoben. Eventuelle gesetzliche Widerrufsrechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

    (2) Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist der schriftliche Zugang beim FahrerWerk.

    (3) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit der Lehrgang noch nicht begonnen hat und der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

    (4) Nach Beginn des Lehrgangs ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende zulässig. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform.

    (5) Bei einer Kündigung während des Lehrgangs werden die Gebühren zeitanteilig bis zum Wirksamwerden der Kündigung abgerechnet.

    10. Rücktritt/Kündigung bei Teilnehmern mit Förderung (SGB II / SGB III / AZAV)

    (1) Den Teilnehmern wird für den Fall, dass eine Förderung gemäß dem SGB III oder SGB II nicht erfolgt, ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Kosten entstehen hierbei nicht.

    (2) Der Teilnehmer hat das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von maximal sechs Wochen zum Quartalsende zu kündigen.

    (3) Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Das steht dem Teilnehmer insbesondere dann zu, wenn er eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt oder der Kostenträger die Förderung aus wichtigem Grund beendet.

    (4) Im Falle einer Kündigung oder eines vorzeitigen Abbruchs werden nur die bis zum Wirksamwerden der Kündigung tatsächlich angefallenen Lehrgangsgebühren zeitanteilig abgerechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche, Stornogebühren oder Ausfallzahlungen gegen den Teilnehmer oder den Kostenträger sind ausgeschlossen.

    11. Ausbildungsbestätigung

    (1) Jeder Teilnehmer erhält nach dem Lehrgangsbesuch eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem entsprechenden Lehrgang ausgestellt.

    (2) FahrerWerk behält sich das Recht vor, die Teilnahmebescheinigung erst nach vollständigem Ausgleich der Lehrgangskosten auszuhändigen.

    12. Urheberrechte

    (1) Die im Rahmen der Weiterbildung ausgehändigten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne die Einwilligung von FahrerWerk und der jeweiligen Referenten vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

    (2) Das Fotografieren, Filmen und / oder Audiomittschnitte sind in Veranstaltungen ausdrücklich verboten. Material, welches während der Lehrgänge zur Verfügung gestellt wird, darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder veröffentlicht noch vervielfältigt werden.

    13. Haftung

    (1) FahrerWerk haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

    (2) Für sonstige Schäden haftet die Ausbildungsstätte nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen. Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    (3) Für mitgebrachte Wertgegenstände, Kleidung oder Lernmaterialien der Teilnehmer übernimmt FahrerWerk keine Haftung.

    (4) FahrerWerk erbringt Ausbildungsdienstleistungen. Für einen mit dem Lehrgang beabsichtigten Erfolg – gleich welcher Art – übernimmt FahrerWerk keine Haftung.

    14. Datenschutz

    (1) Die FahrerWerk übermittelten personenbezogenen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert und ausschließlich im Rahmen des Fortbildungszwecks verwendet.

    15. Anwendbares Recht/Erfüllungsort

    (1) Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem/der Teilnehmer*in und dem FahrerWerk gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    (2) Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten ist abhängig vom Standort Berlin/Erkrath/Recklinghausen.

    16. Schlussbestimmungen

    (1) Änderungen oder Ergänzungen des geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses selbst.

    (2) Sollte eine der vertraglichen Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr im Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.


    Widerrufsbelehrung

    Dieses Widerrufsrecht gilt nur für solche Verträge, die über Fernkommunikationsmittel (Brief, E-Mail, Online-Shop, Telefon etc.) oder außerhalb der Geschäftsräume von FahrerWerk geschlossen wurden. Zudem gilt dieses Widerrufsrecht bei Verträgen, die unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen, d.h. wenn Lehrender und Lernender ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwacht. Liegt keine der vorstehend genannten Voraussetzungen vor, liegt kein Widerrufsrecht vor.

    Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die FahrerWerk GmbH, Steinhof 39, 40699 Erkrath, E-Mail: info@fahrerwerk.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben – es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Muster-Widerrufsformular

    Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

    FahrerWerk GmbH
    Steinhof 39
    40699 Erkrath
    E-Mail: info@fahrerwerk.de

    Hiermit widerrufe/n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung

    bestellt am [___________________]

    Name des Teilnehmers [_______________________________________]

    Anschrift des Teilnehmers [_______________________________________]

    [___________________] [_______________________________________]
    Datum / Unterschrift des Teilnehmers (nur bei Mitteilung auf Papier)