
// 1- oder 3-tägige Fortbildung?
Fortbildung §53 (1)
FahrlG & §7 BKrFQV
Möchtest du lieber alle vier Jahre drei aufeinanderfolgende Fortbildungstage besuchen (3-tägige-Fortbildung) oder bevorzugst du vier einzelne Fortbildungstage innerhalb von vier Jahren (jährlich 1-tägige-Fortbildung) zu absolvieren?
Wir bei FahrerWerk bieten dir beide Möglichkeiten für die Fortbildung an.

Dauer
1–3 Tage
Pflichtintervall
Alle 1–4 Jahre
Zertifiziert
AZAV
Standorte
2xNRW, Berlin

// Das erwartet dich auf deinem Weg
Qualität ist unser Anspruch

Staatlich anerkannt
Durch CertEuropa nach AZAV zertifiziert.
Individuelle Betreuung
Für eine schnellere und effektivere Aus- & Fortbildung stehen dir unsere Dozenten & Mitarbeiter vor-, während und nach deiner Ausbildung zur Seite.
Praxisnah & zukunftsorientiert
Für mehr Sicherheit auf den Straßen und für eine Verbesserung der Qualität der Fahrerausbildung.
Netzwerkmöglichkeiten
Nutze den Erfahrungsaustausch mit der FahrerWerk Community und unseren erfahrenen Dozenten, um „best practice“ zu fördern.
// Deine Pflichtfortbildung
Pflicht muss nicht lästig sein

Unsere Fortbildung gemäß §53 (1) FahrlG und §7 BKrFQV ist speziell für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer konzipiert, die ihre Kenntnisse auffrischen und erweitern möchten, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Bei FahrerWerk bieten wir praxisnahe und zukunftsorientierte Fortbildungen, die dir helfen, deine Qualifikationen auf dem neuesten Stand zu halten.

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