// Ratgeber Selbstständigkeit
Fahrschule eröffnen – so kommst du zur eigenen Fahrschule
Von der Fahrlehrerlaubnis zur eigenen Fahrschule: Voraussetzungen, Behördenweg, Kosten und der Pflichtlehrgang – alles, was du vor dem Start wissen musst.
Eine Fahrschule ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Ohne Fahrschulerlaubnis nach § 18 FahrlG darfst du nicht ausbilden – auch nicht als Einzelunternehmer.

Die Voraussetzungen für die Fahrschulerlaubnis (§ 18 FahrlG)
Wer sich als Fahrlehrer selbstständig machen will, muss die Fahrschulerlaubnis beantragen. Diese sechs Punkte prüft die Behörde:
Mindestalter 25 Jahre
Die Fahrschulerlaubnis wird frühestens mit vollendetem 25. Lebensjahr erteilt.
Zuverlässigkeit
Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die dich für die Führung einer Fahrschule unzuverlässig erscheinen lassen. Nachweise: Führungszeugnis nach § 30a BZRG (nicht älter als drei Monate), Auszug aus dem Fahreignungsregister und eine Bestätigung des Finanzamts über erfüllte steuerliche Pflichten.
Fahrlehrerlaubnis der beantragten Klasse
Du brauchst die Fahrlehrerlaubnis für jede Klasse, für die du die Fahrschulerlaubnis beantragst.
Zwei Jahre hauptberuflich als angestellter Fahrlehrer
Die Tätigkeit muss hauptberuflich erfolgt sein und innerhalb der letzten fünf Jahre liegen.
Lehrgang Fahrschulbetriebswirtschaft
Mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten nach § 18 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG – erfolgreich abgeschlossen und mit Teilnahmebescheinigung nachgewiesen.
Unterrichtsraum, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge
Für jede beantragte Klasse müssen geeignete Räume, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge mit Doppelbedienung zur Verfügung stehen.
Fahrschule als GmbH oder UG: Dann muss ein verantwortlicher Leiter bestellt werden, der die Voraussetzungen 1–5 persönlich erfüllt. Der Gesellschafter selbst muss kein Fahrlehrer sein.
Schritt für Schritt zur eigenen Fahrschule
- 1
Zwei Jahre Berufserfahrung sammeln
Hauptberuflich angestellt bei einem Fahrschulinhaber – das ist die gesetzliche Grundlage für deine spätere Fahrschulerlaubnis.
Was du brauchst
- Anstellung als Fahrlehrer
- Arbeitgeberbescheinigungen über die Dauer
Praxistipp: Nutze die Zeit, um Abläufe, Kalkulation und Kundengewinnung deines Arbeitgebers bewusst zu beobachten.
Häufiger Fehler: Nebenberufliche Tätigkeit wird in der Regel nicht als hauptberuflich anerkannt.
- 2
Lehrgang Fahrschulbetriebswirtschaft absolvieren
70 Unterrichtseinheiten, keine Prüfung – am Ende erhältst du die Teilnahmebescheinigung für den Antrag.
Was du brauchst
- Kursplatz mit 70 UE
- Teilnahmebescheinigung
Termine für den Pflichtlehrgang ansehen
Praxistipp: Der Lehrgang kann jederzeit gemacht werden, auch schon vor Ablauf der zwei Jahre.
- 3
Geschäftsmodell und Businessplan entwickeln
Standortanalyse (hohe Wettbewerbsdichte in der Stadt gegen Auslastungsrisiko auf dem Land), Klassen, Preiskalkulation, Kapitalbedarf und Finanzierung gehören in den Businessplan.
Was du brauchst
- Standort- und Wettbewerbsanalyse
- Kalkulation und Liquiditätsplanung
Praxistipp: Für die Gründung gibt es Förderprogramme – etwa Förderkredite der KfW oder den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Lass dich vorab beraten.
Häufiger Fehler: Die Anlaufphase wird häufig zu kurz kalkuliert – plane einen realistischen Liquiditätspuffer ein.
- 4
Rechtsform wählen und Gewerbe anmelden
Einzelunternehmen (häufigste Form, volle persönliche Haftung), GbR oder UG/GmbH mit Haftungsbeschränkung – bei juristischen Personen ist ein verantwortlicher Leiter nötig.
Was du brauchst
- Entscheidung zur Rechtsform
- Gewerbeanmeldung, ggf. Notar und Handelsregister
Praxistipp: Melde das Gewerbe erst nach oder parallel zur Erlaubnis an und stimme den Zeitpunkt mit der Behörde ab.
- 5
Räume, Lehrmittel und Fahrzeuge organisieren
Der Unterrichtsraum muss den Anforderungen der Fahrschulüberwachung entsprechen (Größe, Ausstattung, Lehrmittel gemäß Durchführungsverordnung). Dazu kommen Lehrfahrzeuge mit Doppelbedienung je Klasse und die passenden Versicherungen.
Was du brauchst
- Mietvertrag und Raumplan
- Lehrmittel
- Lehrfahrzeuge je Klasse
- Betriebshaftpflicht, Kfz- und Rechtsschutzversicherung
Praxistipp: Kläre die Raumanforderungen vor Vertragsunterschrift mit der Behörde – sie unterscheiden sich regional deutlich.
Häufiger Fehler: Ein Mietvertrag für Räume, die die Behörde später ablehnt, ist ein teurer Fehlstart.
- 6
Fahrschulerlaubnis beantragen
Zuständig ist je nach Landesrecht das Regierungspräsidium, die Bezirksregierung, das Landratsamt oder das Ordnungsamt.
Was du brauchst
- Antrag
- Nachweis der Fahrlehrerlaubnis
- Arbeitgeberbescheinigungen über die zwei Jahre
- Lehrgangsbescheinigung Fahrschulbetriebswirtschaft
- Führungszeugnis nach § 30a BZRG
- Auszug aus dem Fahreignungsregister
- Bestätigung des Finanzamts
- maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume
- Fahrzeugnachweise
Praxistipp: Ruf vorher bei der Behörde an und lass dir die aktuelle Unterlagenliste geben.
- 7
Eröffnung und Pflichten als Inhaber
Als Inhaber treffen dich die Pflichten nach § 29 FahrlG: Aufzeichnungen, Ausbildungsnachweise, Preisaushang und die regelmäßige Fahrschulüberwachung – in der Regel alle zwei Jahre.
Was du brauchst
- Fahrschul-Verwaltungssoftware
- Preisaushang und Ausbildungsnachweise
- Marketing zum Start
Praxistipp: Richte die Verwaltungssoftware vor dem ersten Fahrschüler ein – nachträgliches Umziehen von Daten kostet unnötig Zeit.
Was kostet es, eine Fahrschule zu eröffnen?
| Kostenblock | Orientierung |
|---|---|
| Fahrschulerlaubnis (Behördengebühr) | Je nach Bundesland, meist im niedrigen dreistelligen Bereich |
| Lehrgang Fahrschulbetriebswirtschaft | 1.399 € bei FahrerWerk (70 UE, keine Prüfung) |
| Gewerbeanmeldung, ggf. Notar & Handelsregister | Gering bei Einzelunternehmen, höher bei UG/GmbH |
| Unterrichtsraum | Miete, Kaution, Ausstattung und Lehrmittel |
| Lehrfahrzeuge | Kauf oder Leasing, Umrüstung auf Doppelpedale, Beschriftung |
| Versicherungen | Betriebshaftpflicht, Kfz, Rechtsschutz |
| Software, Website, Marketing | Verwaltungssoftware, Online-Auftritt, Startkampagne |
| Liquiditätspuffer | Für die ersten Monate bis zur stabilen Auslastung |
Die Beträge unterscheiden sich stark nach Standort, Klassen und Fahrzeugstrategie. Rechne mit einer Bandbreite statt mit einer festen Summe – und plane die Anlaufphase mit ein.
Neu gründen oder bestehende Fahrschule übernehmen?
Fahrschule übernehmen
- Kundenstamm und laufende Ausbildungen sind vorhanden
- Räume, Lehrmittel und Fahrzeuge bestehen bereits
- Kaufpreis bzw. Ablöse und Bewertung nötig
- Nachfolgeregelung und ggf. Übernahme von Personal
- Schnellerer Start, aber weniger Gestaltungsfreiheit
Neu gründen
- Freie Standortwahl und eigenes Konzept
- Fahrzeuge, Räume und Marke selbst gestalten
- Kein Kaufpreis, dafür volle Aufbauarbeit
- Längere Anlaufphase bis zur Auslastung
- Höherer Marketingaufwand am Anfang
Für beide Wege gelten dieselben Voraussetzungen nach § 18 FahrlG – inklusive des Lehrgangs Fahrschulbetriebswirtschaft mit 70 Unterrichtseinheiten.

Unterrichtsraum, Lehrmittel und Fahrzeuge
Der Unterrichtsraum ist einer der häufigsten Stolpersteine im Erlaubnisverfahren. Größe, Bestuhlung, Beleuchtung und die vorgeschriebenen Lehrmittel werden von der Fahrschulüberwachung geprüft. Für jede beantragte Klasse brauchst du zusätzlich ein Lehrfahrzeug mit Doppelbedienung und vorschriftsmäßiger Beschriftung.
Du stehst noch am Anfang? Dann starte mit dem Überblick unter Fahrlehrer werden oder sieh dir unsere Termine & Kursstarts an.
FAQten
Häufige Fragen zur Fahrschulgründung
Der erste konkrete Schritt: der Pflichtlehrgang
Fahrschulbetriebswirtschaft mit 70 Unterrichtseinheiten – an 8 Standorten, ohne Prüfung, mit Teilnahmebescheinigung für deinen Antrag auf die Fahrschulerlaubnis.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen Erlaubnisbehörde. Stand: 31. August 2026.
Nach obenRechtsgrundlagen: § 18, § 29 FahrlG.