// Ratgeber Fahrlehrerausbildung
Fahrlehrer werden ohne Berufsausbildung – dein Weg über die Ausnahmegenehmigung
Keine Ausbildung, kein Abitur? Der Beruf steht dir trotzdem offen – wenn du es richtig angehst.
So bereitest du deine Vorsprache vorDie Rechtslage in 60 Sekunden
§ 2 FahrlG verlangt eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf – oder eine gleichwertige Vorbildung. Als gleichwertig anerkannt sind Abitur, Fachabitur und Fachhochschulreife.
Wichtig: Das Bundesverwaltungsgericht hat im Dezember 2024 (Az. 3 C 10.23) endgültig geklärt, dass der Realschulabschluss allein nicht als gleichwertig gilt.
Aber: § 54 FahrlG sieht ausdrücklich eine Ausnahmegenehmigung vor. Die Behörde muss eine Ermessensentscheidung treffen und darf deinen Antrag nicht pauschal abwimmeln – das hat auch das VG Düsseldorf (Beschluss vom 23.12.2024) bestätigt.
Das stärkste Argument laut Gesetzesbegründung ist ein bestandener Berufseignungstest.
Alles Grundsätzliche zum Berufsweg findest du hier: Fahrlehrerausbildung im Überblick.
Der Berufseignungstest – dein stärkster Trumpf
Der Berufseignungstest für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer wurde von HR Diagnostics gemeinsam mit der Fahrlehrerbranche entwickelt und erfüllt die DIN 33430. Du legst ihn online ab, er dauert rund eine Stunde und prüft unter anderem allgemeine Intelligenz, Gewissenhaftigkeit, soziale Kompetenz und Konzentrationsfähigkeit.
Das Verwaltungsgericht Kassel hat 2024 bestätigt, dass der Test geeignet und aussagekräftig ist – ein bestandener Test ist deshalb ein starkes Argument in der Vorsprache.
In Vorbereitung
Ab November 2026 bietet FahrerWerk einen eigenen, kostenlosen Eignungstest an.
Schritt für Schritt: So bereitest du die Vorsprache bei der Behörde vor
- 1
Auszug aus dem Fahreignungsregister beantragen
Die Punkteauskunft aus dem Fahreignungsregister bekommst du kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Punkteauskunft beim KBA (kba.de)
Praxistipp: Per Post dauert es einige Tage – beantrage den Auszug früh. Mit der Ausweis-Funktion (eID) geht es online sofort.
- 2
Lebenslauf erstellen
Erstelle einen lückenlosen, tabellarischen Lebenslauf über alle beruflichen Stationen.
Praxistipp: Beschreibe zu jeder Station deine Tätigkeiten – besonders alles mit Kundenkontakt, dem Anlernen von Kolleginnen und Kollegen oder Verantwortung. Genau diese Fähigkeiten will die Behörde sehen.
- 3
Zeugnisse und Nachweise zur Vorbildung zusammensuchen
Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Arbeitgeberbescheinigungen, Fortbildungszertifikate, Trainerscheine, Nachweise über Ehrenamt oder Jugendarbeit und – falls vorhanden – der AEVO-Schein. Die AEVO-Prüfung kannst du bei der IHK auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung ablegen; nur die spätere Bestellung als betrieblicher Ausbilder setzt eine Ausbildung voraus.
Praxistipp: Lückenlose Arbeitgeberbescheinigungen über die Dauer deiner Berufserfahrung sind wichtiger als jedes einzelne Zeugnis. Fehlende Arbeitszeugnisse kannst du bei früheren Arbeitgebern nachfordern.
- 4
Argumente zusammenstellen und einüben
Schreibe auf einer halben Seite auf, warum du geeignet bist: Berufserfahrung, Lebensleistung, Motivation und – falls vorhanden – dein Testergebnis.
Praxistipp: Übe laut vor dem Spiegel oder mit Freunden. Die Vorsprache ist ein Gespräch, kein Verhör. Biete von dir aus an, den Berufseignungstest zu absolvieren.
- 5
Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren
Je nach Bundesland ist das Regierungspräsidium, die Bezirksregierung oder das Landratsamt zuständig.
Praxistipp: Rufe vorher an und kläre die Zuständigkeit – die falsche Anlaufstelle kostet Wochen. Bring eine vollständige Unterlagen-Mappe mit plus einen Kopiensatz zum Dalassen.
Wichtige Zusatz-Tipps für deinen Antrag
Stelle den Antrag immer auch schriftlich
Nur ein schriftlicher Antrag führt zu einem rechtsmittelfähigen Bescheid. Wird abgelehnt, verlange eine schriftliche Begründung – dagegen sind Widerspruch bzw. Klage möglich.
Lass dich nicht abwimmeln
Die Behörde ist verpflichtet, über eine Ausnahme nach § 54 FahrlG nach Ermessen zu entscheiden. Ein pauschales „Geht nicht ohne Ausbildung“ ist keine ordnungsgemäße Ermessensausübung.
Sammle pädagogische Nachweise
Alles, was Lehr- und Sozialkompetenz belegt – Trainerlizenz, Nachhilfe, Ausbildereignung, Ersthelfer-Ausbilder – stärkt deinen Antrag spürbar.
Geh selbstbewusst und vorbereitet hin
Die Vorsprache ist der entscheidende erste Schritt. Wer mit vollständigen Unterlagen und klaren Argumenten erscheint, wird ernst genommen – warte nicht auf den „perfekten“ Moment.
FAQten
Häufige Fragen ohne Berufsausbildung
Dein nächster Schritt
Dein nächster Schritt ist die Vorsprache bei deiner Behörde. Stell deine Unterlagen zusammen und geh hin – die Ausnahmegenehmigung nach § 54 FahrlG ist genau für Menschen wie dich gedacht.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Stand der Rechtslage: 30. August 2026.