// Ratgeber Fahrlehrerausbildung
Fahrlehrer werden ohne Berufsausbildung – dein Weg über die Ausnahmegenehmigung
Keine Ausbildung, kein Abitur? Der Beruf steht dir trotzdem offen – wenn du es richtig angehst.
Vorsprache vorbereiten
Die Rechtslage in 60 Sekunden
§ 2 FahrlG verlangt eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf – oder eine gleichwertige Vorbildung. Als gleichwertig anerkannt sind Abitur sowie die Fachhochschulreife inkl. praktischem Teil. Die rein schulische Fachhochschulreife ohne absolviertes Praktikum gilt dagegen nicht.
Wichtig: Das Bundesverwaltungsgericht hat im Dezember 2024 (Az. 3 C 10.23) endgültig geklärt, dass der Realschulabschluss allein nicht als gleichwertig gilt.
Aber: § 54 FahrlG sieht ausdrücklich eine Ausnahmegenehmigung vor. Die Behörde muss eine Ermessensentscheidung treffen und darf deinen Antrag nicht pauschal abwimmeln – das hat auch das VG Düsseldorf (Beschluss vom 23.12.2024) bestätigt.
Das stärkste Argument laut Gesetzesbegründung ist ein bestandener Berufseignungstest.
Alles Grundsätzliche zum Berufsweg findest du hier: Fahrlehrerausbildung im Überblick.
Der FahrerWerk Eignungstest – kostenlos und dein stärkster Trumpf
Ab dem 2. November 2026 bieten wir dir unseren eigenen Berufseignungstest für angehende Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer an – in Präsenz an einem unserer Standorte, mit rund zwei Stunden Dauer und für dich komplett kostenlos.
Geprüft werden unter anderem allgemeine Intelligenz, Gewissenhaftigkeit, soziale Kompetenz und Konzentrationsfähigkeit. Ein bestandener Eignungstest ist ein starkes Argument in deiner Vorsprache bei der Behörde – das Verwaltungsgericht Kassel hat 2024 bestätigt, dass solche Tests geeignet und aussagekräftig sind.
Deinen Termin buchst du direkt bei uns – ohne Kosten und ohne Umweg über einen externen Anbieter.
Kostenlos – Termine ab 2. November 2026
Sichere dir jetzt deinen kostenlosen Platz für den FahrerWerk Eignungstest an deinem Wunschstandort.
Kostenlosen Eignungstest sichernSchritt für Schritt: So bereitest du die Vorsprache bei der Behörde vor
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Auszug aus dem Fahreignungsregister beantragen
Die Punkteauskunft aus dem Fahreignungsregister bekommst du kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Punkteauskunft beim KBA (kba.de)
Praxistipp: Per Post dauert es einige Tage – beantrage den Auszug früh. Mit der Ausweis-Funktion (eID) geht es online sofort.
- 2
Lebenslauf erstellen
Erstelle einen lückenlosen, tabellarischen Lebenslauf über alle beruflichen Stationen.
Praxistipp: Beschreibe zu jeder Station deine Tätigkeiten – besonders alles mit Kundenkontakt, dem Anlernen von Kolleginnen und Kollegen oder Verantwortung. Genau diese Fähigkeiten will die Behörde sehen.
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Zeugnisse und Nachweise zur Vorbildung zusammensuchen
Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Arbeitgeberbescheinigungen, Fortbildungszertifikate, Trainerscheine, Nachweise über Ehrenamt oder Jugendarbeit und – falls vorhanden – der AEVO-Schein. Die AEVO-Prüfung kannst du bei der IHK auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung ablegen; nur die spätere Bestellung als betrieblicher Ausbilder setzt eine Ausbildung voraus.
Praxistipp: Lückenlose Arbeitgeberbescheinigungen über die Dauer deiner Berufserfahrung sind wichtiger als jedes einzelne Zeugnis. Fehlende Arbeitszeugnisse kannst du bei früheren Arbeitgebern nachfordern.
- 4
FahrerWerk Eignungstest machen – kostenlos
Unser eigener Eignungstest prüft in rund 2 Stunden, ob du die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen mitbringst. Er findet in Präsenz an einem unserer Standorte statt und ist für dich komplett kostenlos – Termine gibt es ab dem 2. November 2026. Ein bestandener Test ist das stärkste Argument für deine Ausnahmegenehmigung.
Praxistipp: Lege das Testergebnis deiner Unterlagen-Mappe bei und nimm den Ausdruck mit zur Behörde – ein objektiver Eignungsnachweis überzeugt mehr als jede Eigenbeschreibung.
- 5
Argumente zusammenstellen und einüben
Schreibe auf einer halben Seite auf, warum du geeignet bist: Berufserfahrung, Lebensleistung, Motivation und dein Testergebnis aus dem kostenlosen FahrerWerk Eignungstest.
Praxistipp: Übe laut vor dem Spiegel oder mit Freunden. Die Vorsprache ist ein Gespräch, kein Verhör. Mit dem bestandenen Eignungstest in der Hand musst du nichts „versprechen“ – du kannst es nachweisen.
- 6
Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren
Je nach Bundesland ist das Regierungspräsidium, die Bezirksregierung oder das Landratsamt zuständig.
Praxistipp: Rufe vorher an und kläre die Zuständigkeit – die falsche Anlaufstelle kostet Wochen. Bring eine vollständige Unterlagen-Mappe mit plus einen Kopiensatz zum Dalassen.
Wichtige Zusatz-Tipps für deinen Antrag
Stelle den Antrag immer auch schriftlich
Nur ein schriftlicher Antrag führt zu einem rechtsmittelfähigen Bescheid. Wird abgelehnt, verlange eine schriftliche Begründung – dagegen sind Widerspruch bzw. Klage möglich.
Lass dich nicht abwimmeln
Die Behörde ist verpflichtet, über eine Ausnahme nach § 54 FahrlG nach Ermessen zu entscheiden. Ein pauschales „Geht nicht ohne Ausbildung“ ist keine ordnungsgemäße Ermessensausübung.
Sammle pädagogische Nachweise
Alles, was Lehr- und Sozialkompetenz belegt – Trainerlizenz, Nachhilfe, Ausbildereignung, Ersthelfer-Ausbilder – stärkt deinen Antrag spürbar.
Geh selbstbewusst und vorbereitet hin
Die Vorsprache ist der entscheidende erste Schritt. Wer mit vollständigen Unterlagen und klaren Argumenten erscheint, wird ernst genommen – warte nicht auf den „perfekten“ Moment.
Dein nächster Schritt
Dein nächster Schritt ist die Vorsprache bei deiner Behörde. Stell deine Unterlagen zusammen und geh hin – die Ausnahmegenehmigung nach § 54 FahrlG ist genau für Menschen wie dich gedacht.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Stand der Rechtslage: 30. August 2026.