Fahrlehrerausbildung für Klasse BE
(Grundausbildung)
Wie werde ich Fahrlehrer*in?
So läuft die Fahrlehrerausbildung ab:
Die Fahrlehrerausbildung dauert insgesamt ca. 13 bis 32 Monate.
Am Anfang werden mindestens 8 Monate bei uns in der Fahrlehrerausbildungsstätte absolviert. Danach folgt ein Praktikum in der Ausbildungsfahrschule, das 4,5 bis 24 Monate dauert.
Ausbildung
Die Ausbildung unterteilt sich im Wesentlichen in 3 Phasen:
01
Einführungsphase
Im ersten Monat lernst du die Abläufe in einer Fahrschule kennen und bekommst einen Einblick in den Aufbau der Fahrlehrerausbildung. Die erste und letzte Woche der Einführungsphase finden in der Fahrlehrerausbildungsstätte statt. In der 2. und 3. Woche machst du eine erste Hospitation (Praktikum) in deiner Ausbildungsfahrschule. Dabei kannst du einige Einblicke in die theoretische und praktische Führerscheinausbildung aus Fahrlehrer*innen-Sicht sammeln.
02
Ausbildung beim FahrerWerk
In der 2. Ausbildungsphase findet die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte statt. Beim Grundausbildungslehrgang BE dauert diese Phase mindestens 7 Monate. Im theoretischen Teil der Ausbildung zum/zur Fahrlehrer*in lernst du die Straßenverkehrsvorschriften sowie relevante Aspekte der Fahrschulpädagogik und der Verkehrsverhaltenslehre kennen. Außerdem erwirbst sowohl allgemeinrechtliche Grundkenntnisse als auch Basiswissen über die Kfz-Technik.
Im praktischen Teil der Fahrlehrerausbildung wirst du zu einem/einer verkehrsgerechten, gewandten und umweltbewussten Fahrer*in weitergebildet. Dafür bekommst du zunächst selbst noch einmal fahrpraktischen Unterricht. Im 5. Ausbildungsmonat findet noch ein 1-wöchiges Praktikum (Hospitation) in der Ausbildungsfahrschule statt. Das dient dazu, die Verknüpfung von Theorie und Praxis zu verstärken.
03
Lehrpraktikum
Die letzte Ausbildungsphase findet an deiner Ausbildungsfahrschule statt. Zu Beginn des 4,5- bis 24-monatigen Praktikums wirst du deine/n Ausbildungsfahrlehrer*in begleiten. Das nennt sich auch Hospitation.
Im Verlauf deiner praktischen Ausbildung zum/zur Fahrlehrer*in wirst du dann auch selbst Theorie- und Praxisstunden durchführen. Anfangs steht dir dabei selbstverständlich ein/e erfahrene/r Fahrlehrer*in zur Seite. Während des Praktikums kehrst du für 2 kurze Reflexionsphasen an die Fahrlehrerausbildungsstätte zurück.
Prüfungen
Welche Prüfungen muss ich ablegen?
Während der Ausbildung zum Fahrlehrer/ zur Fahrlehrerin müssen mehrere Prüfungen absolviert werden, bevor du deine Fahrlehrer-Erlaubnis bekommst.
VoraussetzungeN
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Die Frage “Wie wird man Fahrlehrer*in?” ist nicht so leicht zu beantworten wie bei anderen Berufen. Bei der Fahrlehrerausbildung handelt es sich nämlich nicht um einen direkten Berufseinstieg. Wer Fahrlehrer*in werden möchte, muss bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf bzw. eine gleichwertige Vorbildung besitzen.
Welche Vorbildung als gleichwertig anerkannt wird, entscheidet die zuständige Behörde individuell nach Einzelfall. Häufig werden Abitur, Fachhochschulreife, ein Facharbeiterbrief oder eine bestandene Prüfung zum mittleren Dienst (z. B. Unteroffizier*in) anerkannt. Die Ausbildung ist also gewissermaßen immer eine Umschulung zum Fahrlehrer/ zur Fahrlehrerin.
Weitere Voraussetzungen:
bei Abschluss der Fahrlehrerausbildung muss das 21. Lebensjahr vollendet sein
körperliche & geistige Eignung (Nachweis durch ärztliche Untersuchung)
fachliche & persönliche Eignung
mindestens 3 Jahre (ununterbrochen) im Besitz der Führerscheinklasse B
ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
Wann liegt keine persönliche Eignung vor?
Gegen eine persönliche Eignung können z. B. Einträge im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis oder im Fahreignungsregister sprechen. Die zuständige Behörde entscheidet – je nach Art und Menge der Vergehen – individuell darüber, ob der/die Kandidat*in trotzdem Fahrlehrer*in werden darf.