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Fahrlehrer-ausbildung für Klasse BE

(Grundausbildung)
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Aktion für
Fahrschulen

Fahrlehrer-ausbildung BE

Da wir immer wieder feststellen, dass es vielen Kandidaten schwer fällt die Fahrlehrerausbildung zu finanzieren, haben wir für alle unseren nächsten Fahrlehrer BE Kurse ein besonderes Angebot für Fahrschulen.

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  • 0% Finanzierung

  • Zahlung in bis zu 24 Raten

Interesse? Meldet euch gerne bei uns!​

(Vorbehaltlich Bonität und freier Plätze)​

Fahrlehrer BE -
die nächsten Termine

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Wie werde ich Fahrlehrer*in?

So läuft die Fahrlehrerausbildung ab:

 

Die Fahrlehrerausbildung dauert insgesamt
ca. 13 bis 32 Monate.

 

Am Anfang werden mindestens 8 Monate bei uns in der Fahrlehrerausbildungsstätte absolviert. Danach folgt ein Praktikum in der Ausbildungsfahrschule, das 4,5 bis 24 Monate dauert.

VoraussetzungeN

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Die Frage “Wie wird man Fahrlehrer*in?” ist nicht so leicht zu beantworten wie bei anderen Berufen. Bei der Fahrlehrerausbildung handelt es sich nämlich nicht um einen direkten Berufseinstieg. Wer Fahrlehrer*in werden möchte, muss bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf bzw. eine gleichwertige Vorbildung besitzen. 

 

Welche Vorbildung als gleichwertig anerkannt wird, entscheidet die zuständige Behörde individuell nach Einzelfall. Häufig werden Abitur, Fachhochschulreife, ein Facharbeiterbrief oder eine bestandene Prüfung zum mittleren Dienst (z. B. Unteroffizier*in) anerkannt. Die Ausbildung ist also gewissermaßen immer eine Umschulung zum Fahrlehrer/ zur Fahrlehrerin.

Für die Anmeldung kommst du zu uns in die Fahrlehrerausbildungsstätte. Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages bekommst du hier auch die Anmeldebescheinigung ausgestellt, die du ggf. zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt, für die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder ähnliches benötigst. 

Anmeldung in der Ausbildungsstätte

Antrag beim 

Straßen-verkehrsamt 

Du beantragst beim Straßenverkehrsamt deine Fahrlehrerlaubnis.

Ausbildung

Die Ausbildung unterteilt sich im Wesentlichen in 3 Phasen:

01
Einführungsphase

Im ersten Monat lernst du die Abläufe in einer Fahrschule kennen und bekommst einen Einblick in den Aufbau der Fahrlehrerausbildung. Die erste und letzte Woche der Einführungsphase finden in der Fahrlehrerausbildungsstätte statt.

 

In der 2. und 3. Woche machst du eine erste Hospitation (Praktikum) in deiner Ausbildungsfahrschule. Dabei kannst du einige Einblicke in die theoretische und praktische Führerscheinausbildung aus Fahrlehrer*innen-Sicht sammeln. 

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Prüfungen

Welche Prüfungen muss ich ablegen?

Während der Ausbildung zum Fahrlehrer/ zur Fahrlehrerin müssen mehrere Prüfungen absolviert werden, bevor du deine Fahrlehrer-Erlaubnis bekommst.

Fahrpraktische Prüfung

Bei der fahrpraktischen Prüfung musst du beweisen, dass du über die nötigen Fertigkeiten verfügst, ein Fahrzeug der Klasse B/BE sicher, umweltbewusst und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen. Deine Aufgabe ist es auch anhand deiner Fahrweise der Prüfungskomission darzustellen, wie du später deine Fahrschüler*innen auf den Straßenverkehr vorbereitest. 

Fachkundeprüfung

Am Ende des 2. Ausbildungsteils wird das erworbene Wissen zunächst in einer schriftlichen Fachkundeprüfung und danach in einer mündlichen Fachkundeprüfung abgefragt. Wer beide Teile bestanden hat, erhält eine Fahrlehreranwärterbefugnis. Das ist eine befristete Fahrlehrerlaubnis für die 3. Ausbildungsphase der Fahrlehrerausbildung. 

Lehrproben

Am Ende der 3. Ausbildungsphase finden 2 Lehrproben statt – je eine im theoretischen und praktischen Unterricht.

 

Nach Bestehen der Lehrproben erhältst du eine unbefristete Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE. Mit dieser Erlaubnis darfst du als Fahrlehrer*in arbeiten. 

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