Fahrlehrerausbildung für Klasse BE
(Grundausbildung)
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01.06.2021 – Grundausbildung BE
01.09.2021 – Grundausbildung BE
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Wie werde ich Fahrlehrer*in?
So läuft die Fahrlehrerausbildung ab:
Die Fahrlehrerausbildung dauert insgesamt ca. 13 bis 32 Monate.
Am Anfang werden mindestens 8 Monate bei uns in der Fahrlehrerausbildungsstätte absolviert. Danach folgt ein Praktikum in der Ausbildungsfahrschule, das 4,5 bis 24 Monate dauert.
VoraussetzungeN
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Die Frage “Wie wird man Fahrlehrer*in?” ist nicht so leicht zu beantworten wie bei anderen Berufen. Bei der Fahrlehrerausbildung handelt es sich nämlich nicht um einen direkten Berufseinstieg. Wer Fahrlehrer*in werden möchte, muss bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf bzw. eine gleichwertige Vorbildung besitzen.
Welche Vorbildung als gleichwertig anerkannt wird, entscheidet die zuständige Behörde individuell nach Einzelfall. Häufig werden Abitur, Fachhochschulreife, ein Facharbeiterbrief oder eine bestandene Prüfung zum mittleren Dienst (z. B. Unteroffizier*in) anerkannt. Die Ausbildung ist also gewissermaßen immer eine Umschulung zum Fahrlehrer/ zur Fahrlehrerin.
Weitere Voraussetzungen:
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Die Ausbildung darf bereits mit 20 Jahren begonnen werden, wenn das 21. Lebensjahr bei Abschluss der Ausbildung vollendet ist.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine vergleichbare Vorbildung ist nachzuweisen. Bei einem Schulabschluss wie Abitur oder Fachabitur mit Praktikum ist keine Berufsausbildung erforderlich. *
Der 3-jährige Vorbesitz der Klasse B und der Besitz der Klasse BE zum Lehrgangsbeginn sind erforderlich.
Sprachkenntnisse in Deutsch mit Sprachniveau C1 GER
Körperliche und geistige Eignung
Wann liegt keine persönliche Eignung vor?
Gegen eine persönliche Eignung können z. B. Einträge im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis oder im Fahreignungsregister sprechen. Die zuständige Behörde entscheidet – je nach Art und Menge der Vergehen – individuell darüber, ob der/die Kandidat*in trotzdem Fahrlehrer*in werden darf.
*Ausländische Vorbildung müssen vorher vom Straßenverkehrsamt deines Wohnorts anerkannt werden.
anmeldungin
Für die Anmeldung kommst du zu uns in die Fahrlehrerausbildungsstätte. Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages bekommst du hier auch die Anmeldebescheinigung ausgestellt, die du ggf. zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt, für die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder ähnliches benötigst.
der Ausbildungsstätte
Antragbeim
Du beantragst beim Straßenverkehrsamt deine Fahrlehrerlaubnis. Hierzu benötigst du:
Straßenverkehrsamt
Formloser Antrag
Personalausweis/Pass
Führerschein
Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung in der Ausbildungsstätte
Fachärztliches Gutachten zum Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung oder höherwertigen Schulabschluss
Auszug aus dem Fahreignungsregister
Führungszeugnis (zur Behördenvorlage)
Gebühren (nach Gebührenordnung)
Ausbildung
Die Ausbildung unterteilt sich im Wesentlichen in 3 Phasen:
01
Einführungsphase
Im ersten Monat lernst du die Abläufe in einer Fahrschule kennen und bekommst einen Einblick in den Aufbau der Fahrlehrerausbildung. Die erste und letzte Woche der Einführungsphase finden in der Fahrlehrerausbildungsstätte statt. In der 2. und 3. Woche machst du eine erste Hospitation (Praktikum) in deiner Ausbildungsfahrschule. Dabei kannst du einige Einblicke in die theoretische und praktische Führerscheinausbildung aus Fahrlehrer*innen-Sicht sammeln.
02
Ausbildung beim FahrerWerk
In der 2. Ausbildungsphase finden die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte statt. Beim Grundausbildungslehrgang BE dauert diese Phase mindestens 7,5 Monate. Im theoretischen Teil der Ausbildung zum/zur Fahrlehrer*in lernst du die Straßenverkehrsvorschriften sowie relevante Aspekte der Fahrschulpädagogik und der Verkehrsverhaltenslehre kennen. Außerdem erwirbst du sowohl allgemeinrechtliche Grundkenntnisse als auch Basiswissen über die Kfz-Technik.
Im praktischen Teil der Fahrlehrerausbildung wirst du zu einem/einer sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrer*in weitergebildet. Dafür bekommst du zunächst selbst noch einmal fahrpraktischen Unterricht. Im 4. Ausbildungsmonat findet noch ein 1-wöchiges Praktikum (Hospitation) in der Ausbildungsfahrschule statt. Das dient dazu, die Verknüpfung von Theorie und Praxis zu verstärken.
03
Lehrpraktikum
Die letzte Ausbildungsphase findet an deiner Ausbildungsfahrschule statt. Zu Beginn des 4,5- bis 24-monatigen Praktikums wirst du deine/n Ausbildungsfahrlehrer*in begleiten (Hospitation). Im Verlauf deiner praktischen Ausbildung zum/zur Fahrlehrer*in wirst du dann auch selbst Theorie- und Praxisstunden durchführen. Anfangs steht dir dabei selbstverständlich dein/e Ausbildungsfahrlehrer*in zur Seite. Während des Praktikums kehrst du für 2 kurze Reflexionsphasen an die Fahrlehrerausbildungsstätte zurück.