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ALS FAHRLEHRER SELBSTÄNDIG MACHEN

Für viele Menschen ist es ein großer Traum, sich eines Tages selbständig zu machen. Mit einer Ausbildung zum Fahrlehrer legst du den Grundstein für eine lukrative Selbständigkeit mit deiner eigenen Fahrschule. Erfahre hier, welche formalen Voraussetzungen für die Selbstständigkeit als Fahrlehrer gelten und welche wichtigen Schritte du auf deinem Weg zur eigenen Fahrschule beachten solltest.

Formale Voraussetzungen für die Selbstständigkeit als Fahrlehrer

Wenn du dich mit einer Fahrschule selbständig machen willst, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Du brauchst zunächst einmal einen Fahrlehrerschein, den du zum Beispiel mit einer Ausbildung zum Fahrlehrer unserem Kooperationspartner FahrerWerk erwerben kannst. Dabei solltest Du natürlich eine Fahrerlaubnis für alle Klassen haben, die unterrichtet werden sollen.

  • Nach dem erfolgreichen Abschluss der Fahrlehrer-Ausbildung musst du mindestens 2 Jahre als angestellter Fahrlehrer arbeiten, um Berufserfahrung zu sammeln.

  • Zudem musst du eine Weiterbildung im Bereich der Fahrschulbetriebswirtschaft machen, die mindestens 70 Unterrichtsstunden umfasst und die auch bei FahrerWerk angeboten wird.

  • Um dich als Fahrlehrer selbständig zu machen, musst du zudem ein Mindestalter von 25 Jahre haben, es dürfen keine Zweifel an deiner Pflichterfüllung bestehen und du brauchst geeignete Lehrfahrzeuge, Lehrmittel und Unterrichträume.


Wichtige Schritte auf dem Weg zur eigenen Fahrschule

Neben den formalen Voraussetzungen für die Selbständigkeit als Fahrlehrer müssen auch noch andere Aspekte beachtet werden:

  • Mit einem fundierten Businessplan wird die finanzielle Machbarkeit der Selbständigkeit geprüft. Er dient auch dazu, einen gegebenenfalls erforderlichen Kredit bei der Bank zu bekommen, um die Fahrschulautos, die Einrichtung der Fahrschule usw. bezahlen zu können.

  • Die Rechtsform sollte wohl durchdacht werden. Als Einzelunternehmen oder Teil einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) brauchst du kein Eigenkapital als Einlage, haftest aber im Fall der Fälle mit deinem privaten Vermögen. Eröffnest du deine Fahrschule als GmbH haftest du nicht privat, brauchst aber 25.000 € Stammkapital. Als Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt brauchst du nur 1 € als Startkapital. Lasse dich zur Wahl der Rechtsform am besten rechtlich beraten.

  • Wichtig ist auch, sich über die erforderlichen Versicherungen Gedanken zu machen, die du als selbständiger Fahrlehrer brauchst.

  • Damit deine Fahrschule erfolgreich werden kann, musst du auch einen geeigneten Standort finden. Für die Standortanalyse sind besonders Aspekte wie Konkurrenz und Einzugsbereich mit vielen Teenagern und solventen Eltern interessant.

  • Um die Fahrschule letztendlich eröffnen zu dürfen, ist zudem eine Gewerbeanmeldung und eine Erlaubnis der obersten Landesbehörde (Straßenverkehrsamt) erforderlich, für die alle Nachweise zu den oben genannten formalen Voraussetzungen einzureichen sind.

Fazit

Fahrlehrer zu werden, ist der erste Schritt, um dich später mit einer eigenen Fahrschule selbständig machen zu können. Nach der Ausbildung musst du lediglich 2 Jahre Berufserfahrung als abgestellter Fahrlehrer sammeln und eine Weiterbildung zur Fahrschulbetriebswirtschaft absolvieren. Erfüllst du dann noch alle anderen formalen Voraussetzungen, erstellst einen Businessplan, wählst die für dich richtige Rechtsform, kümmerst dich um die richtigen Versicherungen, wählst einen geeigneten Standort und kümmerst dich um Gewerbeanmeldung und Fahrschulerlaubnis, steht deiner erfolgreichen Selbständigkeit als Fahrlehrer nichts mehr im Wege.

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